Impressum

Die Luxus- und Sportwagenvermietung Ride Ad GmbH, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das im Mietvertrag beschriebene Kraftfahrzeug gemäß den im Mietvertrag angeführten und nachfolgenden Bedingungen, die der im Mietvertrag genannte Mieter mittels seiner Unterschrift anerkennt. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich Angaben im Mietvertrag und diese Vertragsbedingungen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Daten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag elektronisch weiterverarbeitet werden.


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Allgemeines


Die Luxus- und Sportwagenvermietung Ride Ad GmbH, nachfolgend Vermieter genannt, vermietet das im Mietvertrag beschriebene Kraftfahrzeug gemäß den im Mietvertrag angeführten und nachfolgenden Bedingungen, die der im Mietvertrag genannte Mieter mittels seiner Unterschrift anerkennt. Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich Angaben im Mietvertrag und diese Vertragsbedingungen. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass Daten im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag elektronisch weiterverarbeitet werden.


Der Mieter anerkennt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand ohne Mängel, in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, mit vollständigen KFZ – Papieren, Verbandskasten, Sicherheitsweste und Warndreieck übernommen zu haben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mitsamt oben genannter Ausstattung in schonender Weise zu behandeln und in gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort und Datum zurückzustellen. Für die Fahrzeugübergabe wird von allen Fahrern eine Führerschein- und Personalausweiskopie sowie die Kopie eines gültigen Zahlungsmittels benötigt. Bei jeder Fahrzeugübergabe wird das Reifenprofil protokolliert. Wird das Fahrzeug nicht termingerecht zurückgestellt, sehen wir uns gezwungen eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Nicht genutzte Freikilometer verfallen mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

Übergabe und Rückgabe


Der Mieter anerkennt durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, das Fahrzeug in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand ohne Mängel, in betriebs- und verkehrssicherem Zustand, mit vollständigen KFZ – Papieren, Verbandskasten, Sicherheitsweste und Warndreieck übernommen zu haben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mitsamt oben genannter Ausstattung in schonender Weise zu behandeln und in gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang an dem im Mietvertrag vereinbarten Ort und Datum zurückzustellen. Für die Fahrzeugübergabe wird von allen Fahrern eine Führerschein- und Personalausweiskopie sowie die Kopie eines gültigen Zahlungsmittels benötigt. Bei jeder Fahrzeugübergabe wird das Reifenprofil protokolliert. Wird das Fahrzeug nicht termingerecht zurückgestellt, sehen wir uns gezwungen eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Nicht genutzte Freikilometer verfallen mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.


Das Mindestalter für die Fahrzeugmiete beträgt 18 Jahre. Zusätzlich müssen die Fahrer mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B sein. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere darf es nicht verwendet werden:


  • von einer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehenden oder in irgendeiner Form nicht in einem gemäß den geltenden Vorschriften über den Zustand von Fahrzeuglenkern entsprechenden Person
  • zur Verletzung von Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften
  • ferner darf das Fahrzeug nur von einer weiteren Person gefahren werden, wenn eine solche Person im Voraus vom Vermieter durch Eintragung im Mietvertrag anerkannt worden ist.
  • zur Beförderung von Tieren und leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen sowie Essen, Trinken und Rauchen ist in den Fahrzeugen untersagt.

Die Treibstoffkosten gehen zu Kosten des Mieters. Die Quittungen sind aufzubewahren und dem Vermieter bei der Rückgabe vorzuzeigen. Nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter mit € 3,-/Liter in Rechnung gestellt.


Ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters dürfen am Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden, außer die Reparatur ist für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeuges unbedingt notwendig und der Vermieter ist binnen angemessener Zeit telefonisch nicht erreichbar.


Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Trackdays, Straßenrennen, das Fahren auf Rennstrecken sowie das Deaktivieren des ESP’s ist strengstens untersagt.

Benützung des Fahrzeuges


Das Mindestalter für die Fahrzeugmiete beträgt 18 Jahre. Zusätzlich müssen die Fahrer mindestens ein Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheines der Klasse B sein. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln und die geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere darf es nicht verwendet werden:


  • von einer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehenden oder in irgendeiner Form nicht in einem gemäß den geltenden Vorschriften über den Zustand von Fahrzeuglenkern entsprechenden Person
  • zur Verletzung von Verkehrs- oder sonstigen Vorschriften
  • ferner darf das Fahrzeug nur von einer weiteren Person gefahren werden, wenn eine solche Person im Voraus vom Vermieter durch Eintragung im Mietvertrag anerkannt worden ist.
  • zur Beförderung von Tieren und leicht entzündlichen oder gefährlichen Stoffen sowie essen, trinken und rauchen ist in den Fahrzeugen untersagt.

Die Treibstoffkosten gehen zu Kosten des Mieters. Die Quittungen sind aufzubewahren und dem Vermieter bei der Rückgabe vorzuzeigen. Nicht vollgetankte Fahrzeuge werden dem Mieter mit € 3,-/Liter in Rechnung gestellt.


Ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters dürfen am Fahrzeug keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden, außer die Reparatur ist für den verkehrssicheren Betrieb des Fahrzeuges unbedingt notwendig und der Vermieter ist binnen angemessener Zeit telefonisch nicht erreichbar.


Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Trackdays, Straßenrennen, das Fahren auf Rennstrecken sowie das Deaktivieren des ESP’s ist strengstens untersagt.


Im Falle einer Stornierung der Miete durch den Mieter werden Stornierungsgebühren berechnet, welche sich wie folgt zusammensetzen: Innerhalb von drei Tagen -50% und innerhalb von 24h -100%.

Stornierung


Im Falle einer Stornierung der Miete durch den Mieter werden Stornierungsgebühren berechnet, welche sich wie folgt zusammensetzten: Innerhalb von drei Tagen -50% und innerhalb von 24h -100%.


Bei Eintritt eines Verkehrsunfalls hat sich der Mieter bzw. Lenker entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflicht und Kaskoversicherung und den Bestimmungen dieses Vertrages zu verhalten. Insbesondere ist er verpflichtet:


  • an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, Name/Anschrift aller beteiligter Personen und Zeugen, polizeiliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherer festzuhalten sowie dem Vermieter eine detaillierte, wahrheitsgetreue Unfalldarstellung zu geben.
  • sofort die nächste Polizei zu verständigen und den Unfall unbedingt aufnehmen zu lassen, auch wenn kein Personenschaden eingetreten ist. Wird seitens der Polizei die Unfallaufnahme an Ort und Stelle verweigert, so kann ersatzweise Selbstanzeige erstattet werden. Auch diese hat unverzüglich zu erfolgen.
  • bei Unfällen mit unbekannten Gegnern unverzüglich bei der nächsten Polizei Anzeige bzw. Selbstanzeige zu erstatten
  • den Vermieter sofort telefonisch oder falls dies nicht möglich ist, schriftlich zu benachrichtigen und dessen Weisung abzuwarten.

Unfall


Bei Eintritt eines Verkehrsunfalls hat sich der Mieter bzw. Lenker entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflicht und Kaskoversicherung und den Bestimmungen dieses Vertrages zu verhalten. Insbesondere ist er verpflichtet:


  • an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, Name/Anschrift aller beteiligter Personen und Zeugen, polizeiliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherer festzuhalten sowie dem Vermieter eine detaillierte, wahrheitsgetreue Unfalldarstellung zu geben.
  • sofort die nächste Polizei zu verständigen und den Unfall unbedingt aufnehmen zu lassen, auch wenn kein Personenschaden eingetreten ist. Wird seitens der Polizei die Unfallaufnahme an Ort und Stelle verweigert, so kann ersatzweise Selbstanzeige erstattet werden. Auch diese hat unverzüglich zu erfolgen.
  • bei Unfällen mit unbekannten Gegnern unverzüglich bei der nächsten Polizei Anzeige bzw. Selbstanzeige zu erstatten
  • den Vermieter sofort telefonisch oder falls dies nicht möglich ist, schriftlich zu benachrichtigen und dessen Weisung abzuwarten.

Der Mieter verpflichtet sich, folgende Beträge für die Benützung des Fahrzeuges an den Vermieter zu zahlen:


  • Die im Mietvertrag angeführt sind, wobei der Vermieter berechtigt ist, diese direkt aus dem Mietvertrag oder auch nachträglich unter Verwendung der für die Deckung der Mietkosten zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu verrechnen.
  • Alle zu erhebenden Steuern.
  • Alle Gebühren, Strafen und Kosten, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges während oder nach diesem Mietvertrag gegen den Mieter oder gegen den Vermieter oder zu Lasten des Fahrzeuges verhängt werden, es sei denn, diese sind eindeutig auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen. In diesem Fall ist der Nachweis des Nichtverschuldens vom Mieter zu führen. Beim Erhalt einer polizeilichen Strafe werden die persönlichen Daten an die Polizei übermittelt. Der Vermieter behält sich bei übermäßigem Verschleiß vor, die Kosten der Instandsetzung anteilig oder vollständig auf den Mieter zu übertragen.

Benutzungsentgelte


Der Mieter verpflichtet sich, folgende Beträge für die Benützung des Fahrzeuges an den Vermieter zu zahlen:


  • Die im Mietvertrag angeführt sind, wobei der Vermieter berechtigt ist, diese direkt aus dem Mietvertrag oder auch nachträglich unter Verwendung der für die Deckung der Mietkosten zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel zu verrechnen.
  • Alle zu erhebenden Steuern.
  • Alle Gebühren, Strafen und Kosten, die wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benützung des Fahrzeuges während oder nach diesem Mietvertrag gegen den Mieter oder gegen den Vermieter oder zu Lasten des Fahrzeuges verhängt werden, es sei denn, diese sind eindeutig auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen. In diesem Fall ist der Nachweis des Nichtverschuldens vom Mieter zu führen. Beim Erhalt einer polizeilichen Strafe werden die persönlichen Daten an die Polizei übermittelt. Der Vermieter behält sich bei übermäßigem Verschleiß vor, die Kosten der Instandsetzung anteilig oder vollständig auf den Mieter zu übertragen.

Der Vermieter gewährt unter Zugrundelegung der für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltenden Bestimmungen sowie der allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Im Fahrzeug befindliche Gegenstände des Mieters oder von ihm mitgeführter Personen sind nicht versichert. Der Mieter hat Handeln des Zusatzfahrers wie eigenes zu vertreten. Haftpflicht Deckungssumme = € 25.000.000,- / Vollkasko mit einem nicht ausschließbaren Selbstbehalt von € 3.000,- in jedem Versicherungsfall. Versicherungsschutz in der EU, Schweiz und Liechtenstein genießen nur schriftlich eingetragene Fahrer.

Versicherungsschutz


Der Vermieter gewährt unter Zugrundelegung der für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltenden Bestimmungen sowie der allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung. Im Fahrzeug befindliche Gegenstände des Mieters oder von ihm mitgeführter Personen sind nicht versichert. Der Mieter hat Handeln des Zusatzfahrers wie eigenes zu vertreten. Haftpflicht Deckungssumme = € 25.000.000,- / Vollkasko mit einem nicht ausschließbaren Selbstbehalt von € 3.000,- in jedem Versicherungsfall. Versicherungsschutz in der EU, Schweiz und Lichtenstein genießen nur schriftlich eingetragene Fahrer.


Ride Ad GmbH (FN 541460s)


Am Römerstein 8
6971 Hard


office@ridead.at


UID-Nummer: ATU75993258



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Für den Inhalt verantwortlich:


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